Das frachtpflichtige Gewicht ist das der Versandkostenberechnung zugrunde liegende Gesamtgewicht eines Versandauftrags. Abhängig von der Versandart kann das frachtpflichtige Gewicht dem Wiegegewicht oder dem Volumengewicht einer Sendung entsprechen, je nachdem welches Gewicht höher ist. Besteht ein Versandauftrag aus zwei oder mehr Packstücken, kann das frachtpflichtige Gewicht zudem als Summe aus Wiegegewicht und Volumengewicht errechnet werden.
Ein Packstück ist eine Transporteinheit. Mehrere Pakete, die nicht einzeln sondern auf einer Palette transportiert werden, sind ein Packstück. Wohingegen zwei einzelne Pakete als zwei Packstücke zählen. Für jedes Packstück wird ein eigener Versandschein benötigt.