Importverbote von Waffen – Regelungen für Einfuhr und Transport

Für die Einfuhr von Schusswaffen, Munition, Sprengstoffen und Kriegswaffen gelten umfassende Regeln. So muss der Einführer eine entsprechende Erlaubnis besitzen und Waffen sowie Munition beim Import unaufgefordert beim Zoll anmelden. Für folgende Waffen besteht ein Importverbot, sie dürfen nicht aus einem Drittland in die EU eingeführt werden:

  • Atomwaffen
  • biologische und chemische Waffen
  • Antipersonenminen
  • Streumunition

Ausführliche Informationen zu den zollrechtlich relevanten Regelungen beim Import von Waffen erhalten Sie beim Zoll unter Waffen und Sprengstoffe.

Alle Angaben ohne Gewähr. Bitte informieren Sie sich vor dem Import beim Zoll über die aktuellen Regelungen für Transport und Einfuhr von Waffen.

Warenbezogene Importverbote